Michael van der Meulen
von der Handwerkskammer Dortmund öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk
Deutsche Handwerksqualität ist weltweit bekannt und hat einen hervorragenden Ruf. Doch es kommt vor, dass es nach getaner Arbeit von Handwerksunternehmen und bei Industrieprodukten zu Unstimmigkeiten über fach- und sachgerechte Ausführung, festgestellte Fehler und anfallende Kosten kommt.
Entspricht die Ausführung und Montage der vertraglichen Vereinbarung? Ist die Rechnung des Handwerksunternehmens gerechtfertigt? Können solche Fragen nicht direkt zwischen den Beteiligten geklärt werden, bin ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk mit meiner fachlichen Expertise für Sie da. Ein Gutachten gibt Sicherheit für anstehende gerichtliche, unternehmerische und private Entscheidungen.
Ich berate Privatpersonen sowie nationale Unternehmen im Bereich der Möbeltischlerei und Bautischlerei.
Mein Leistungsspektrum als Sachverständiger umfasst die Erstellung von Gerichtsgutachten, Privatgutachten und Schiedsgutachten. Versicherungsgutachten und Wertgutachten fertige ich ebenfalls an. Neben den klassischen Gutachten biete ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auch Beratungen, Stellungnahmen, Bewertungen sowie Schadensberichte und Schadenskalkulationen an. Für Architektur- und Planungsbüros übernehme ich die Bauüberwachung und Bauleitung bei Bauprojekten.
Als Sachverständiger für das Tischlerhandwerk führe ich folgende Gutachten durch:
Gerichtsgutachten
Wenn es im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen Kunden und Handwerksunternehmen sowie Industrieunternehmen zu einem Gerichtsverfahren kommt, unterstütze ich das Gericht mit meinem Fachwissen als Sachverständiger im Tischlerhandwerk. Hierfür erstelle ich ein Gerichtsgutachten, das sogenannte Gutachten im Gerichtsauftrag. Wie der Name schon sagt, wählt das Gericht mich als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus und beauftragt mich mit einer bestimmten Fragestellung, der sogenannten Beweisfrage.
Die Kosten für ein Gerichtsgutachten richten sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und sind vorab von beiden Parteien jeweils zur Hälfte bei Gericht einzuzahlen.
Privatgutachten
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Handwerksunternehmen sowie Industrieunternehmen möchten die Beteiligten einschätzen können, wie es um die Erfolgsaussichten für ein mögliches Klageverfahren steht. Mit einem Privatgutachten im direkten Auftrag von Privatpersonen oder Unternehmen unterstütze ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Tischlerhandwerk fachlich die rechtliche Bewertung durch einen Rechtsanwalt. Hält beispielsweise der durch die Kunden festgestellte Fehler einer fachlichen und rechtlichen Prüfung Stand?
Sofern das Privatgutachten für die Rechtsverfolgung notwendig war und es zu einem Prozess kommt, können die Kosten für das Privatgutachten gegen den Gegner festgesetzt werden.
Versicherungsgutachten
Bei Einbruchschäden, Blitz- und Brandschäden oder Wasserschäden wenden sich die geschädigten Versicherungsnehmer zwecks Schadenregulierung an ihre Versicherung. Als Sachverständiger übernehme ich in solchen Fällen vor Ort die Schadensaufnahme und stelle dabei die Kosten für notwendige Reparaturen, Renovierungen sowie Sanierungen zusammen. In der Regel werden mit einem Versicherungsgutachten die Schadenursache, die Plausibilitätsprüfung und die Schadenhöhe ermittelt.
Im Rahmen der Erstellung eines Versicherungsgutachtens zeige ich ebenfalls auf, wie ein Schaden behoben bzw. künftig vermieden werden kann. Für ein Versicherungsgutachten werde ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsnehmern beauftragt.
Wertgutachten
Ein Wertgutachten gibt Aufschluss über den genauen Wert der begutachteten Sache. Dies ist für eine Nachlassregelung, bei Schenkungen sowie zur Klärung von Erbstreitigkeiten oder der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung interessant. Nach einer Überarbeitung von zum Beispiel antiken Möbeln, lässt sich mit einem Wertgutachten feststellen, ob durch
sach- und fachgerechte Überarbeitung der Wert erhalten werden konnte oder das Möbel an Wert gewonnen hat.
Als Sachverständiger für das Tischlerhandwerk begutachte ich vor Ort und gebe mit meinem Wertgutachten eine fachliche Einschätzung für den Wert der zu begutachtenden Sache – sei es eine aufwendige Wandverkleidung, eine Treppe, eine Hauseingangstür oder Fenster. Die Kosten für ein Wertgutachten trägt die auftraggebende Person.
Schiedsgutachten
Wenn zwei streitende Parteien sich für mich als Sachverständigen entscheiden und mich gemeinsam beauftragen, können sie ohne Rechtsanwälte und Gerichte zu einer schnelleren und kostengünstigeren Einigung kommen. Dafür verpflichten sich beide Parteien, sich an meine Empfehlung im Schiedsgutachten zu halten und entsprechend zu handeln. Ein nachträgliches Nichtanerkennen des Gutachtens ist dabei ausgeschlossen.
Auch ein Schiedsgericht kann ein Schiedsgutachten im Auftrag der sich streitenden Parteien bei mir als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Auftrag geben. Die Kosten für ein Schiedsgutachten tragen beide Parteien zur Hälfte.
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